Der Notar Ihres Vertrauens in Floridsdorf

Wir sehen es als unseren Auftrag, Sie in Ihren rechtlichen Angelegenheiten umfassend zu beraten und zu unterstützen. Es ist unser Anliegen, mit Ihnen die Ihren konkreten Anforderungen entsprechende Lösung sorgfältig zu erarbeiten, und für eine zuverlässige und rasche Umsetzung zu sorgen. Diskretion, Verlässlichkeit und Unparteilichkeit sind wesentliche Grundsätze unserer Arbeit.

Kompetenzen

Wir bieten umfassende rechtliche Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse,
z.B. zu diesen Themengebieten:

Vertrauen

Warum unsere 
Mandanten 
auf uns zählen

Erfahrung

Erfahrung ist die Grundlage jeder fundierten Beratung. Durch langjährige Tätigkeit im Notariat kennen wir die vielfältigen Anforderungen und Entwicklungen des Rechtswesens – und setzen dieses Wissen gezielt ein, um für unsere Mandanten verlässliche und praxisnahe Lösungen zu schaffen.

Diskretion

Diskretion ist eine Selbstverständlichkeit. Wir garantieren absolute Vertraulichkeit und sorgen dafür, dass persönliche und wirtschaftliche Informationen stets geschützt bleiben.

Verlässlichkeit

Verlässlichkeit ist das Fundament unserer Arbeit. Wir begleiten Sie mit fundiertem Fachwissen und sorgfältiger Vorbereitung, damit Sie jederzeit auf präzise und rechtssichere Lösungen vertrauen können.

Unparteilichkeit

Als Notar bin ich zur Unparteilichkeit verpflichtet. Unser Ziel ist es, faire und ausgewogene Rechts- und Vertragsverhältnisse zu gestalten, die langfristig Bestand haben, und Konflikte vermeiden.

Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen 
zu unseren notariellen Dienstleistungen.

Wie vereinbare ich einen Termin?

Eine allenfalls auch kurzfristige Terminvereinbarung ist telephonisch oder per E-Mail möglich.

Wieso zum Notar?

Der Notar ist als unabhängiger und unparteiischer Anbieter von Rechtsdienstleistungen erster Ansprechpartner, wenn es um Beratung in den Bereichen Erbrecht und Verlassenschaften, Familienrecht, Liegenschaftsrecht, Gesellschafts- und Unternehmensrecht geht. Darüber hinaus errichtet der Notar öffentliche Urkunden (Notariatsakte, Protokolle) und beglaubigt die Echtheit von Unterschriften.

Welche Kosten entstehen?

Die Frage nach den Kosten der notariellen Tätigkeit kann seriös beantwortet werden, wenn klar ist, was Sie benötigen. Wir ersuchen Sie daher, einen kostenlosen Beratungstermin zu vereinbaren. In diesem Termin werden wir Ihnen eine konkrete Kostenschätzung geben.

Benötige ich zur Abwicklung eines Liegenschaftskaufs einen Notar?

Ihr Notar begleitet Sie von der Abgabe eines oft schon verbindlichen Kaufanbotes bis zur Eintragung im Grundbuch durch Ihren Liegenschaftskauf. Er prüft gegebenenfalls das Kaufanbot, stellt den Grundbuchstand fest (Ist der Verkäufer tatsächlich Eigentümer? Ist die Liegenschaft belastet?), prüft die Widmung und die mögliche Nutzung des Objektes, errichtet den Kaufvertrag und führt die Beglaubigung der Unterschriften, die treuhändige Abwicklung über ein Konto der Notartreuhandbank, die Entrichtung der Steuern und Gebühren im Wege der Selbstberechnung, sowie die Grundbucheintragung durch. Somit erfolgt die gesamte Abwicklung in einer Hand – zur besten Absicherung aller Vertragsparteien. Diese werden über jeder Bewegung auf dem Treuhandkonto laufend (per E-Mail oder schriftlich) informiert.

Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge?

Hat der Erblasser keine letztwillige Verfügung (Testament) hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Was ist eine Schenkung auf den Todesfall?

Die Schenkung auf den Todesfall ist die in Form eines Notariatsaktes errichtete, mit dem Ableben des Geschenkgebers aufschiebend befristete Schenkung.

Ist es sinnvoll, schon zu Lebzeiten schenken, anstatt zu vererben (vorweggenommene Erbfolge)?

Ziel der vorweggenommenen Erbfolge ist es meist, das Vermögen im Familienbesitz zu erhalten, und Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Ein weiteres Motiv kann die Vermeidung von (höheren) Steuern sein.

Eine allfällige Flankierung der Schenkung durch gänzliche oder teilweise Pflichtteilsverzichte sowie gegebenenfalls abgestimmte Testamente stellen sicher, dass das gewünschte Ergebnis langfristig Bestand hat.

Welche Aufgabe hat der Notar im Verlassenschaftsverfahren?

Der Notar nimmt im Verlassenschaftsverfahren Aufgaben im Auftrag des Gerichtes wahr. Er ermittelt die Erbberechtigten sowie den Nachlass.

Darüber hinaus kann der Notar als Bevollmächtigter der Erben jederzeit im Verlassenschaftsverfahren tätig sein, ohne Gerichtskommissär zu sein.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit der Vorsorgevollmacht besteht die Möglichkeit, für den Fall des Verlusts der Entscheidungsfähigkeit eine Vertrauensperson (auch mehrere Vertrauenspersonen sind möglich) zu bestimmen, welche den Vollmachtgeber in bestimmten Angelegenheiten vertritt. Der Umfang dieser Angelegenheiten wird in der Vorsorgevollmacht vom Vollmachtgeber selbst festgelegt.

Wurde keine Vorsorgevollmacht errichtet und ist der Betroffene nicht mehr in der Lage, eine solche zu errichten, da bereits der Verlust der Geschäfts- bzw. Entscheidungsfähigkeit eingetreten ist, besteht nur noch die Möglichkeit einer Erwachsenenvertretung. Erwachsenenvertreter kann mitunter auch eine fremde Person sein.

Kommt der Notar auch zu mir nach Hause?

Sollte es Ihnen etwa aufgrund einer körperlichen Einschränkung nicht möglich sein, in meine Kanzlei zu kommen, komme ich gerne zu Ihnen nach Hause.

Was ist die Beglaubigung einer Unterschrift?

Mit der Beglaubigung wird durch den Notar beurkundet, dass die Unterschrift von einer bestimmten Person geleistet wurde.

Welche Vorteile hat ein Notariatsakt?

Der Notariatsakt ist eine öffentliche, entsprechend gesetzlichen Formvorschriften errichtete Urkunde, die den Vertragsparteien ein Höchstmaß an Rechtssicherheit bietet.

Welche Unterlagen muss ich zum Termin mitbringen?

Grundsätzlich sollte ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) mitgebracht werden. Über allenfalls darüber hinaus erforderliche Unterlagen informieren wir Sie im Zuge der Terminvereinbarung.

Wie errichte ich ein Testament?

Das Verfassen von letztwilligen Verfügungen zählt zu den Kerngebieten der notariellen Tätigkeit.

Es ist möglich, mittels eines zur Gänze eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testamentes rechtswirksam letztwillig zu verfügen. Die Beiziehung von Zeugen ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Empfehlenswert ist es jedoch, bei einem derart wichtigen und mitunter folgenreichen Schritt die Beratung eines Experten in Anspruch zu nehmen. Nicht selten kommt es vor, dass eigenhändige Testamente Quell langwieriger Auseinandersetzungen sind.

Der Notar verfügt in Fragen des Erbrechtes über umfangreiche Erfahrung du sorgt für eine inhaltlich einwandfreie und den gesetzlichen Formvorschriften entsprechende Errichtung Ihres Testamentes. Er verwahrt das Testament sicher und registriert es im Zentralen Testamentsregister des Österreichischen Notariates, sodass es im Verlassenschaftsverfahren automatisch an das zuständige Verlassenschaftsgericht übermittelt wird.

Wer ist pflichtteilsberechtigt, und wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch?

Pflichtteilsberechtigt sind die direkten Nachkommen (Kinder und Kindeskinder), der Ehegatte und der eingetragene Partner. Vorfahren (Eltern) und Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles.

Kann ich mein Kind enterben?

Unter Enterbung versteht man den Entzug des Erbrechtes samt Pflichtteilsanspruch.

Das gesetzliche Erbrecht wird durch Errichtung eines Testamentes vereitelt. Der Entzug des Pflichtteilsanspruches ist nur bei Vorliegen von Enterbungsgründen möglich.

Unter Umständen kann der Pflichtteilsanspruch auf die Hälfte gemindert werden. Wenn zwischen einem Elternteil und seinem Kind zu keiner Zeit oder wenigstens über einen länger dauernden Zeitraum vor dem Tod des Testators kein familiäres Naheverhältnis bestand, kann im Testament angeordnet werden, dass der Pflichtteilsanspruch dieses Kindes auf die Hälfte vermindert wird.

Noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne bei allen offenen Fragen 
und Unklarheiten.

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gemeinsam und vertrauensvoll lösen.